Neheim. An der Möhnestraße in Neheim ist am Dienstag, 26. Mai 2026, gegen 15:20 Uhr ein 11-jähriger Junge bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt worden. Der Fahrer des beteiligten Autos entfernte sich zunächst vom Unfallort.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei fuhr der Junge mit seinem Fahrrad die Möhnestraße entlang, als ein vorausfahrendes Auto auf dem Seitenstreifen vor einem Supermarkt parkte. Als der 61-jährige Fahrer ausstieg, kollidierte der Junge mit der geöffneten Fahrertür und stürzte. Er wurde dabei leicht verletzt.

Der Autofahrer erkundigte sich kurz nach dem Befinden des Jungen und entfernte sich anschließend zu Fuß vom Unfallort. Wie er später gegenüber der Polizei angab, wollte er aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nach Hause gehen, um Hilfe zu holen und einen Übersetzer zu organisieren. Eine Zeugin, die den Unfall beobachtet hatte, rief die Polizei und blieb bei dem Jungen, bis die Beamten eintrafen. Der Autofahrer kehrte nach Eintreffen der Polizei an den Unfallort zurück.

Die Polizei weist darauf hin, dass nach § 142 Strafgesetzbuch jedes unerlaubte Verlassen des Unfallortes grundsätzlich als Unfallflucht gewertet wird. Eine spätere Rückkehr hebt den bereits erfüllten Straftatbestand nicht automatisch auf. Die konkreten Umstände – etwa das beabsichtigte Holen von Hilfe – können jedoch im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

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