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Hochsauerlandkreis. Selbsthilfegruppen haben noch bis zum Samstag, 31. März, die Möglichkeit, einen Antrag auf Pauschalförderung bei den Krankenkassen zu stellen.
Seit dem Jahr 2008 gibt es neben der kassenindividuellen Selbsthilfeförderung, bei der nach wie vor bei jeder Krankenkasse ein Antrag auf Projektförderung gestellt werden kann, auch die sogenannte kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung. Hierbei handelt es sich um eine zentrale Poolförderung aller Krankenkassen mit jährlich wechselnder Federführung. Alle gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen können hier einen Antrag auf Pauschalförderung stellen, welcher jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres eingereicht werden muss.
Diese finanzielle Förderung dient dem Erhalt und der Unterstützung der täglichen Arbeit einer Selbsthilfegruppe.
Die Anträge sind in diesem Jahr zu richten an den Verband der Ersatzkassen (vdek) e.V., Frau Bärbel Brünger, Kampstr. 42, 44137 Dortmund.
Weitere Informationen sowie ein Download der Antragsformulare für die kassenartenübergreifende sowie auch die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung sind im Internet über www.arnsberg.de/selbsthilfe möglich. Auskunft erteilt die AKIS im HSK, Telefon 02931 9638-105, oder der vdek, Bärbel Brünger, Telefon 0231 91771-20, E-Mail:
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