Arnsberg. In den nächsten Tagen werden von der Stadtverwaltung über 30 000 Grundbesitzabgabenbescheide verschickt. Den Bescheiden liegen die Anlagen "Abrechnungsbescheid über Wasserentgelte und Abwassergebühren", "Abrechnungsbescheid der Abfallentsorgungsgebühr für 2009 und 2010" sowie die Kurzinformation über die aktuellen Abgaben 2010 bei. Wegen der EDV-technischen Abwicklung kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass die Abfallbescheide getrennt von den anderen Bescheiden zugestellt werden. Bei den Abfallentsorgungsgebühren ist zu beachten, dass für das Jahr 2009 noch bis zum 30. Juni 2010 ein Antrag auf Ermäßigung der Grundgebühr für 120-Liter-Gefäße gestellt werden kann. Näheres zu dieser sogenannten Billigkeitsregelung befindet sich in der beigefügten Kurzinformation. Der Antrag kann vom Grundstückseigentümer eingereicht werden, wenn 2009 das Grundstück nachweislich nur von einer oder zwei Personen bewohnt war. Die Leerungsanzahl darf bei einer Person sechs Mal und bei zwei Personen zwölf Mal nicht überschritten haben. Anträge auf Ermäßigung der Grundgebühr und Anträge auf Veränderungen von Restabfallbehältern nehmen auch die Stadtbüros entgegen.
Rückfragen zu den Bescheiden selbst können im Fachdienst Steuerwesen, Rathausplatz 1, persönlich oder telefonisch während der Dienstzeiten bei den jeweiligen Sachbearbeitern erfolgen.
Die Erreichbarkeit der Mitarbeiter ist durch eine Hotline-Schaltung sichergestellt. Ebenso ist der Fachdienst Steuerwesen über die e-mail Adresse steuerwesen@arnsberg.de und über die FAX-Nummer 02932 201 1864 zu erreichen.
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