Hüsten. Zuletzt fahndeten wir mit einem Phantomfoto nach dem Täter einer versuchten Vergewaltigung am 09.01. in Hüsten. Die Fahndung hatte Erfolg, der Tatverdächtige konnte festgenommen werden.
Zunächst jedoch meldete sich am 25.01. ein weiteres Opfer des Mannes. Diese zeigte eine Vergewaltigung an, die sich bereits Anfang August 2009 in Hüsten ereignete. Damals war die 17-jährige Joggerin im Bereich Breloh von dem Täter überfallen und vergewaltigt worden. Zu der Zeit hatte sich die Hüstenerin nicht bei der Polizei gemeldet.
Dies tat sie erst jetzt, als sie in dem veröffentlichtem Phantomfoto den Mann wieder erkannte.
In dieser Woche ging dann aber auch ein Hinweis auf eine Person ein, auf welche das Phantombild zutraf. Dabei handelte es sich um einen 20-jährigen Hüstener, der in der Nähe beider Tatorte wohnt. Die Überprüfung dieses Hinweises führte schließlich zur Festnahme des 20-Jährigen. Die Beamten konnten Tatbekleidung sicherstellen. Der 20-Jährige wurde von beiden Geschädigten bei einer Gegenüberstellung eindeutig als Täter identifiziert. Trotz der Beweislage äußerte sich der Beschuldigte zu den Tatvorwürfen nicht.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg beantragte einen Haftbefehl. Der Hüstener wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
Zunächst jedoch meldete sich am 25.01. ein weiteres Opfer des Mannes. Diese zeigte eine Vergewaltigung an, die sich bereits Anfang August 2009 in Hüsten ereignete. Damals war die 17-jährige Joggerin im Bereich Breloh von dem Täter überfallen und vergewaltigt worden. Zu der Zeit hatte sich die Hüstenerin nicht bei der Polizei gemeldet.
Dies tat sie erst jetzt, als sie in dem veröffentlichtem Phantomfoto den Mann wieder erkannte.
In dieser Woche ging dann aber auch ein Hinweis auf eine Person ein, auf welche das Phantombild zutraf. Dabei handelte es sich um einen 20-jährigen Hüstener, der in der Nähe beider Tatorte wohnt. Die Überprüfung dieses Hinweises führte schließlich zur Festnahme des 20-Jährigen. Die Beamten konnten Tatbekleidung sicherstellen. Der 20-Jährige wurde von beiden Geschädigten bei einer Gegenüberstellung eindeutig als Täter identifiziert. Trotz der Beweislage äußerte sich der Beschuldigte zu den Tatvorwürfen nicht.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg beantragte einen Haftbefehl. Der Hüstener wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
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